Die passende Filmmusik

Welche Musik passt zum Film? Mit dieser rhetorischen Frage leitete unser Präsident Martin E. Huber den Clubabend ein. Gleich einen ganzen Clubabend zu füllen mit diesem Thema ist durchaus berechtigt, stellt uns Amateurfilmer die Musik oft vor kleine Probleme. Gleich zu Beginn gestand Martin E. Huber, dass er kein Rezept habe. Vielmehr könne er nur Ideen, Tipps und Denkanstösse geben.

Anhand eines zehnminütigen Ausschnitts aus einer Fernsehsendung - ein Rückblick des Sportjahrs 2005 - konnte aufgezeigt werden, wie Musik auf das Bild wirkt. Musik kann Emotionen, die Stimmung, die Spannung und die Aufmerksamkeit verstärken. Zudem kann das Tempo und die Handlung des Films unterstützt werden.

Musik für den Film kann von unterschiedlichen Quellen stammen. Für die Nachvertonung spezialisierte Plattenlabel wie Highland oder Blue Valley, andere SUISA freie Musik, Filmmusik, das Internet oder andere Tonträger können verwendet werden. Weiter besteht die Möglichkeit, Live Musik zu verwenden oder komponieren zu lassen.

In jedem Fall muss berücksichtigt werden, dass Musik urheberrechtlich geschützt ist. Selbst SUISA freie Musik unterliegt gewissen Bedingungen. Innerhalb des Clubs und swiss.movie können Clubmitglieder des Clubs der Thuner Filmer praktisch uneingeschränkt Musik verwenden. Alle Clubmitglieder haben automatisch die entsprechenden Rechte, da unser Club die Mitglieder SUISA resp. swiss.movie meldet. Die Kosten für die SUISA-Gebühren werden durch die Mitgliederbeiträge abgedeckt.

Schnell wurde klar, dass Martin E. Huber originale Filmmusik bevorzugt, welche mit dem Vermerk "Original Soundtrack" zu erkennen sind. "Music from the Motion Picture" muss nicht zwingend originale Filmmusik sein. Auch beim Einsatz von originaler Filmmusik ist Vorsicht geboten - allzu bekannte Stücke sollten nicht verwendet werden. Swissmovie-Juroren bemängeln übrigens öfter, dass zu bekannte Musik für den Film verwendet werden.

Zum Schluss des Clubabends wurde die tolle Leistung unseres Präsidenten von den Anwesenden entsprechend gewürdigt.

07.03.2006